Wirtschaftsförderung
für Gewerbebetriebe, Fremdenverkehrsbetriebe, Lehrlingsausbildung und Betriebsansiedlungen.
Schriftliche Ansuchen an den Gemeinderat erforderlich! Nähere Auskünfte erteilt die Amtsleitung.
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Grundsätzlich gilt:
- Der Gewerbe- oder Industriebetrieb muss in Gnesau sein
- Die Gemeinde muss über die entsprechende Liquidität verfügen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Bemessungsgrundlage der Förderung ist abzüglich sämtlicher bereits erhaltener Förderungen und Zuschüsse
- förderbar sind
- aktivierbare Güter
- nicht förderbar sind
- Landwirtschaftliche Urproduktion
- PKW, LKW
- gebrauchte Maschinen
A) LEHRLINGSFÖRDERUNG für BETRIEBE
Auszahlung pro Kalenderjahr an den Lehrstellenbetrieb in Gnesau
- Lehrjahr: € 500,-
- Lehrjahr: € 300,-
- Lehrjahr: € 300,-
- Lehrjahr: € 200,-
B) EINPERSONENUNTERNEHMEN (EPU) – NEUGRÜNDUNG
- max. Förderhöhe: € 2.500,- oder 50%
(Deckelung wird erreicht sobald einer der beiden Parameter erreicht wird)
2. zusätzlich pro Vollzeit-Mitarbeiter: € 1.000,-
Mitarbeiter muss 3 Jahre durchgehend angestellt sein; Auszahlung erfolgt verteilt auf 4 Jahre zu je € 250,-
C) INVESTITIONSFÖRDERUNG
- Förderansuchen ist alle 4 Jahre möglich
- Mindestinvestition von € 5.000,- (netto, abzüglich aller Förderungen)
- max. Förderhöhe: € 20.000,- oder 20%
(Deckelung wird erreicht sobald einer der beiden Parameter erreicht wird)
4. Förderung der Kommunalsteuer von 20% im Mittel der letzten zwei vollen Jahre
(= z.B. Kommunalsteuer [2015 + 2016] / 2 à davon 20%)
D) INFRASTRUKTURFÖRDERUNG
als förderwürdig gelten grundsätzlich
- Nahversorger
- Hofladen
- Postpartner
- Schwimmbadbetrieb
- Gast- und Beherbergungsbetriebe