Förderungen

Nachdem sich die  „Corona-Krise“ leider auch auf die Gemeindefinanzen negativ auswirkt, wurden auf Empfehlung der Gemeindeaufsicht des Landes Kärnten einige freiwilligen Leistungen vorläufig eingefroren. Alle Förderanträge können trotzdem gestellt werden. Bitte unbedingt auf die fristgerechte Einreichung achten. Es wird sich zeigen, wie sich die Situation weiterentwickelt.

Der Heizkostenzuschuss kann von 15.10.2021 bis 15.03.2022 beim Gemeindeamt Gnesau beantragt werden. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Einkommensnachweis mit.


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Den Mietkostenzuschuss und den Baukostenzuschuss gibt es aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Gnesau bis auf weiteres nicht!

Das Babygeld wird in der Höhe von € 500,-- in Form von Gnesauer Gutscheinen ausgeteilt.


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A) Modellwege

      Instandsetzung und Sanierung

  • 15 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Gesamtsumme (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden). 
  • 10 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Eigenleistungen (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden). 
  • Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die ausbezahlte Katastrophenbeihilfe von der förderbaren Gesamtsumme in Abzug zu bringen!

      Erhaltung

  • keine Gemeindeförderung

B) Sonstige Wege und Hofzufahrten

      Instandsetzung und Sanierung

  • 15 % der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Original-Firmenrechnungen.
  • 10 % der Eigenleistungen. Eine detaillierte Aufstellung mit Datum, Beschreibung, Stunden und Stundensätze muß dem Antrag beigefügt werden. Eigenleistungen werden nur bis zu einer Höhe von 10 % der Firmenrechnungen anerkannt! 
  • Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die Katastrophenbeihilfe von der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Originalfirmenrechnungen in Abzug zu bringen! 
  • Baukosten, die aufgrund mangelnder Erhaltungsmaßnahmen entstehen, werden analog der Richtlinien des Landes nicht gefördert!

Die Lehrlingsförderung wird aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Gnesau derzeit nicht ausgezahlt!


Laut einstimmigen Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Gnesau wird für alle StudentInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Gnesau haben und in einem anderen Bundesland studieren,  beginnend mit dem Studienjahr 2016/2017, eine Förderung in der Höhe von 

€ 300,00 pro Studienjahr

ausgezahlt.

 

All jene StudentInnen, die im Bundesland Kärnten studieren bzw. ein Fernstudium absolvieren, erhalten

€ 150,00 pro Studienjahr.

  

Kriterien:

  • Der Hauptwohnsitz muss mit Stichtag 31.10. in der Gemeinde Gnesau sein.
  • Der Hauptwohnsitz muss für mindestens 6 Monate in der Gemeinde Gnesau sein, wobei der Stichtag 31.10. in diesen 6 Monaten beinhaltet sein muss.
  • Gefördert wird maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
  • Eine Studienbestätigung ist bei der Abgabe des Antrages vorzulegen.
  • Die Förderung wird erst mit Ende des Studienjahres ausgezahlt.

 

Anträge richten Sie bitte an das Gemeindeamt Gnesau, 9563 Gnesau 77 bzw. per Mail an: gnesau@ktn.gde.at. Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.


Die Pendlerförderung wird aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde Gnesau bis auf weiteres nicht ausgezahlt!


Für pflegebedürftige Personen, die Windeln benötigen (Bestätigung vom Arzt ist erforderlich), können halbjährlich 6 Säcke abgeholt werden.