Wahlkarte - Antrag auf Ausstellung
- Voraussetzungen
- Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in die Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wähler und Wählerinnen auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.
- Termine & Fristen
- jederzeit
- Benötigte Unterlagen/ Dokumente
- Keine
- Art der Antragstellung
Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können- Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
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