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Gemeinde Gnesau - Holzstraßengemeinde im Oberen Gurktal - Nationalpark Nockberge - Kärnten

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Veranstaltung - Durchführung

Voraussetzungen
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit.
Termine & Fristen
jederzeit
Benötigte Unterlagen/ Dokumente
Keine
Art der Antragstellung
Zum FormularOnline-Formulare, die auch online abgeschickt werden können
Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
...

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Gemeinde Gnesau

Gnesau 77
A-9563 Gnesau
Tel.: 04278 271
Fax: 04278 826 15
E-Mail: info@gnesau.at

Parteienverkehr:
Mo., Di. und Do. 7.30 bis 16.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 17.00 Uhr
Fr. 7.30 bis 12.30 Uhr

Amtsstunden:
Ident mit Parteienverkehr