Straßenverkehrsordnung – Ausnahmen aus der StVO in Einzelfällen
- Voraussetzungen
- Mit diesem Formular können Sie eine Ausnahme gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung („Ausnahmen in Einzelfällen") beantragen.
- Termine & Fristen
- Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
- Benötigte Unterlagen/ Dokumente
- Keine
- Art der Antragstellung
Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können- Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
- Text






