Feuerungsanlage über 50 kW – Errichtung, Änderung
- Voraussetzungen
- Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.
- Termine & Fristen
- Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
- Benötigte Unterlagen/ Dokumente
- Keine
- Art der Antragstellung
Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können- Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
- Text






