Bauansuchen
- Voraussetzungen
- Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.
- Termine & Fristen
- vor Beginn des Bauvorhabens
- Benötigte Unterlagen/ Dokumente
- Baubeschreibung 2-fach, Lageplan 2-fach, Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) 2-fach, Anrainerverzeichnis 2-fach
- Art der Antragstellung
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Online-Formulare, die auch online abgeschickt werden können
- Generelle Anmerkungen & nützliche Hinweise
- Die Baubewilligung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Rechtskraft mit der Ausführung begonnen worden ist.






