Bürgerservice
Förderungen
Gemeinde-Umweltschutzbeiträge (bis 31.12.2009 verlängert!!)
| Alternativenergie | Landesförderung | Gemeinde-Umweltschutzbeitrag |
|---|---|---|
| ortsfest gesetzte Öfen als Hauptheizung | € 1090,09 | € 436,04 |
| Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher | € 1090,09 | € 436,04 |
| Pelletskaminofen | € 726,73 | € 290,69 |
| Pelletszentralheizungsanlage mit automatischer Brennraumbeschickung | € 1816,82 | € 726,73 |
| Biomasseheizanlage (Hackschnitzel) mit automatischer Brennraumbeschickung | € 2180,19 | € 872,07 |
| Umstiegsprämie von fossilen Energieträgern oder von Strom auf Holzheizungen nach Pos. 4 oder 5 (je nach ob Voll- oder Teilumstieg oder nach vorgel. fossilen Energiekosten) | bis zu € 1090,09 | bis zu € 436,04 |
| Solaranlagen zur Brauchwasserbereitung | € 109,01 bis € 145,35 p. m² | € 363,36 |
Die Förderungsrichtlinien und -voraussetzungen sind mit jenen des Landes Kärnten gleichgeschalten und können wie folgt zusammengefasst werden:
- Hauptwohnsitz
- Baubehördliche Bewilligung (Bauanzeige)
- Vorlage der Zusicherung Landesförderung (Amt der Kärntner Landesregierung) in Kopie
- Vorlage des Abnahmeprotokolls im Original
Ländliches Wegenetzes
A) Modellwege
Instandsetzung und Sanierung
- 15 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Gesamtsumme (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden).
- 10 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Eigenleistungen (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden).
- Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die ausbezahlte Katastrophenbeihilfe von der förderbaren Gesamtsumme in Abzug zu bringen!
Erhaltung
- keine Gemeindeförderung
B) Sonstige Wege und Hofzufahrten
Instandsetzung und Sanierung
- 15 % der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Original-Firmenrechnungen.
- 10 % der Eigenleistungen. Eine detaillierte Aufstellung mit Datum, Beschreibung, Stunden und Stundensätze muß dem Antrag beigefügt werden. Eigenleistungen werden nur bis zu einer Höhe von 10 % der Firmenrechnungen anerkannt!
- Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die Katastrophenbeihilfe von der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Originalfirmenrechnungen in Abzug zu bringen!
- Baukosten, die aufgrund mangelnder Erhaltungsmaßnahmen entstehen, werden analog der Richtlinien des Landes nicht gefördert!
Erhaltung
- € 0,22 per lfm. Detaillierte Aufstellung über die durchgeführten Erhaltungsarbeiten muß dem Antrag beigefügt werden!
- Während einer Sanierungsmaßnahme werden Erhaltungsarbeiten nicht anerkannt!
Wirtschaftsförderung
für Gewerbebetriebe, Fremdenverkehrsbetriebe, Lehrlingsausbildung, Schlachtanlage und Betriebsansiedlungen.
Schriftliche Ansuchen an den Gemeinderat erforderlich! Nähere Auskünfte erteilt Herr Aigner.






