Bürgerservice
Förderungen
Energieförderungen des Landes
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Im Mittelpunkt der Energieförderungen stehen umweltschonende und somit klimaschonende Energieformen sowie die Senkung des Heizenergieverbrauchs (z. B. Umstieg von Heizunganlagen mit fossilen Brennstoffen auf Holzheizungsanlagen). Detaillierte Informationen erhalten Sie auf untenstehender Web-Seite des Amtes der Kärntner Landesregierung:
http://www.ktn.gv.at/143396_DE-Organisation-Energiewirtschaft
Ländliches Wegenetzes
A) Modellwege
Instandsetzung und Sanierung
- 15 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Gesamtsumme (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden).
- 10 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Eigenleistungen (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden).
- Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die ausbezahlte Katastrophenbeihilfe von der förderbaren Gesamtsumme in Abzug zu bringen!
Erhaltung
B) Sonstige Wege und Hofzufahrten
Instandsetzung und Sanierung
- 15 % der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Original-Firmenrechnungen.
- 10 % der Eigenleistungen. Eine detaillierte Aufstellung mit Datum, Beschreibung, Stunden und Stundensätze muß dem Antrag beigefügt werden. Eigenleistungen werden nur bis zu einer Höhe von 10 % der Firmenrechnungen anerkannt!
- Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die Katastrophenbeihilfe von der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Originalfirmenrechnungen in Abzug zu bringen!
- Baukosten, die aufgrund mangelnder Erhaltungsmaßnahmen entstehen, werden analog der Richtlinien des Landes nicht gefördert!
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Wirtschaftsförderung
für Gewerbebetriebe, Fremdenverkehrsbetriebe, Lehrlingsausbildung, Schlachtanlage und Betriebsansiedlungen.
Schriftliche Ansuchen an den Gemeinderat erforderlich! Nähere Auskünfte erteilt Herr Aigner