Bürgerservice
Förderungen
| Alternativenergie | Landesförderung | Gemeinde-Umweltschutzbeitrag |
|---|---|---|
| Ortsfest gesetzte Öfen als Hauptheizung | € 1090,09 | € 436,04 |
| Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher | € 1090,09 | € 436,04 |
| Pelletskaminofen | € 726,73 | € 290,69 |
| Pelletszentralheizungsanlage mit automatischer Brennraumbeschickung | € 1816,82 | € 726,73 |
| Biomasseheizanlage (Hackschnitzel) mit automatischer Brennraumbeschickung | € 2180,19 | € 872,07 |
| Umstiegsprämie von fossilen Energieträgern oder von Strom auf Holzheizungen nach Pos. 4 oder 5 (je nach ob Voll- oder Teilumstieg oder nach vorgel. fossilen Energiekosten) | bis zu € 1090,09 | bis zu € 436,04 |
| Solaranlagen zur Brauchwasserbereitung | € 109,01 bis € 145,35 p. m² | € 363,36 |
Die Förderungsrichtlinien und -voraussetzungen sind mit jenen des Landes Kärnten gleichgeschalten und können wie folgt zusammengefasst werden:
- Hauptwohnsitz
- Baubehördliche Bewilligung (Bauanzeige)
- Vorlage der Zusicherung Landesförderung (Amt der Kärntner Landesregierung) in Kopie
- Vorlage des Abnahmeprotokolls im Original
Ländliches Wegenetzes
A) Modellwege
Instandsetzung und Sanierung
- 15 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Gesamtsumme (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden).
- 10 % der von der Agrartechnik festgestellten förderbaren Eigenleistungen (Bestätigung der Agrartechnik muß vorgelegt werden).
- Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die ausbezahlte Katastrophenbeihilfe von der förderbaren Gesamtsumme in Abzug zu bringen!
Erhaltung
- keine Gemeindeförderung
B) Sonstige Wege und Hofzufahrten
Instandsetzung und Sanierung
- 15 % der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Original-Firmenrechnungen.
- 10 % der Eigenleistungen. Eine detaillierte Aufstellung mit Datum, Beschreibung, Stunden und Stundensätze muß dem Antrag beigefügt werden. Eigenleistungen werden nur bis zu einer Höhe von 10 % der Firmenrechnungen anerkannt!
- Erfolgt die Maßnahme infolge eines Katastrophenschadens, so ist die Katastrophenbeihilfe von der Gesamtsumme der vorgelegten und saldierten Originalfirmenrechnungen in Abzug zu bringen!
- Baukosten, die aufgrund mangelnder Erhaltungsmaßnahmen entstehen, werden analog der Richtlinien des Landes nicht gefördert!
Wirtschaftsförderung
für Gewerbebetriebe, Fremdenverkehrsbetriebe, Lehrlingsausbildung, Schlachtanlage und Betriebsansiedlungen.
Schriftliche Ansuchen an den Gemeinderat erforderlich! Nähere Auskünfte erteilt Herr Aigner.






