NormalKontrastText GrößerText NormalText KleinerZur Hilfe

Gemeinde Gnesau - Holzstraßengemeinde im Oberen Gurktal - Nationalpark Nockberge - Kärnten

Sie sind hier: Home » Amtshelfer » Todesfall

Navigation

Todesfall

Meldung des Todesfalls: Geldinstitute

Der Todesfall kann durch die Hinterbliebenen (bzw. die verfügungsberechtigten Erbinnen/Erben) auch beim Geldinstitut der Verstorbenen/des Verstorbenen gemeldet werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben (oder eine persönliche Vorsprache) sowie die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bzw. Abschrift aus dem Sterbebuch. Es sollten jedenfalls die Geldinstitute und Kontoverbindungen der zuständigen Notarin/dem zuständigen Notar (Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär) bekannt gegeben werden.

Hinweis: In der Regel werden Konten und Sparbücher der Verstorbenen/des Verstorbenen auf welchen diese/dieser alleine zeichnungsberechtigt war, bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt.

Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Notariatskammer

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at

Kleinanzeigen

Gemeinde Gnesau

Gnesau 77
A-9563 Gnesau
Tel.: 04278 271
Fax: 04278 826 15
E-Mail: info@gnesau.at

Parteienverkehr:
Mo., Di. und Do. 7.30 bis 16.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 17.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 12.30 Uhr

Amtsstunden:
Ident mit Parteienverkehr