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Gemeinde Gnesau - Holzstraßengemeinde im Oberen Gurktal - Nationalpark Nockberge - Kärnten

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Todesfall

Grabverlängerung


Allgemeine Informationen

Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

Hinweis: In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft.

Die Verlängerung der Benützungsbewilligung kann nur die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte beantragen.


Voraussetzungen


Fristen

Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Zuständige Stelle


Verfahrensablauf

Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.


Kosten

Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Zusätzliche Informationen

Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.


Zum Formular

Grabverlängerung
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at

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