Todesfall
Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Die Überführung von Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) ist in Österreich auf Landesebene geregelt. Daher sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren, um genauere Informationen zu erhalten.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden, welcher der Leiche beigegeben wird.
Voraussetzungen
- Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
- Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
- Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").
Zuständige Stelle
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung ins Ausland:
- Die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Bewilligung der Überführung oder – im Fall einer Überführung ins Ausland – auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.
Hinweis: Sie können den Antrag entweder persönlich stellen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.
Erforderliche Unterlagen
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Kosten
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
Zum Formular
ÜberführungsbewilligungBundeskanzleramt – HELP-Redaktion
Quelle: HELP.gv.at







