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Gemeinde Gnesau - Holzstraßengemeinde im Oberen Gurktal - Nationalpark Nockberge - Kärnten

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Todesfall

Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses


Allgemeine Informationen

Die Überführung von Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) ist in Österreich auf Landesebene geregelt. Daher sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren, um genauere Informationen zu erhalten.

Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden, welcher der Leiche beigegeben wird.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:

Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland:

Bei einer Überführung ins Ausland:


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Bewilligung der Überführung oder – im Fall einer Überführung ins Ausland – auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.

Hinweis: Sie können den Antrag entweder persönlich stellen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.


Erforderliche Unterlagen

Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)


Kosten

Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.


Zum Formular

Überführungsbewilligung
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

Quelle: HELP.gv.at

Logo HELP.gv.at

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