Geburt
Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Zusätzliche Informationen
- Rechtsgrundlagen
- Zum Formular
Allgemeine Informationen
Bei der Anzeige einer Geburt beim Standesamt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge, als Nachweis für bestimmte persönliche Daten.
Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde stellen.
In der Geburtsurkunde werden der Name und das Geschlecht einer Person, der Geburtszeitpunkt, der Geburtsort und die familiäre Situation zur Zeit der Geburt festgehalten. Die internationale Geburtsurkunde wird mehrsprachig, in der Regel zehnsprachig, ausgestellt.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf Ausstellung einer Geburtsurkunde auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
Zuständige Stelle
- Das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsortes
Die Personenstandsbehörde, die für den Geburtsort (z.B. Standort des Spitals) örtlich zuständig ist:
- Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- In Wien: die Standesämter in Wien
Verfahrensablauf
Die Ausstellung der Geburtsurkunde bzw. der internationalen Geburtsurkunde muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite.
Hinweis: Die Geburtsurkunde wird bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Bei persönlicher Vorsprache: amtlicher Lichtbildausweis
- Eventuell Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses
Kosten
- Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 13,20 Euro Bundesgebühr
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 8,70 Euro (6,60 Euro Bundesgebühr plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe)
Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden, keine Gebühren an (gilt daher nicht bei Ausstellung eines Duplikats nach Verlust oder Diebstahl). Bei Zusendung der Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde entstehen in der Regel weitere Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.
Zusätzliche Informationen
Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sowie Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können eine ausländische Geburtsurkunde über die österreichischen Vertretungsbehörden oder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen (= Urkundenbeschaffung).
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
Zum Formular
Bundesministerium für Inneres
Quelle: HELP.gv.at







